Energieaudits

für große Unternehmen ab 250 MitarbeiterInnen

Große Unternehmen (ab 250 MitarbeiterInnen bzw. bei Überschreiten bestimmter Werte für Umsatz und Bilanzsumme) sind laut Bundes-Energieeffizienzgesetz verpflichtet entweder:

  • ein zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagement-System einzuführen und zu betreiben

oder

  • ein externes Energieaudit durchzuführen zu lassen.

Nähere Informationen bitte auf Anfrage:

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